FDP Brühl
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Wohnungsbau mit Belegungsrecht

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, im Zusammenhang mit der vom Rat vorgesehenen Stärkung der Gebausie GmbH  zur Schaffung neuen Wohnraums zu prüfen, ob die Bereitstellung von Haushaltsmitteln oder der Verzicht auf eine entsprechende Gewinnentnahme bei den Stadtwerken, respektive dann bei der Gebausie GmbH, an die Einräumung eines Wohnungsbelegungsrechts zugunsten der Stadt gebunden werden kann, um künftigen und derzeitigen  städtischen Mitarbeitern/innengünstigen Wohnraum anzubieten.

Begründung:

Die gute Konjunktur, der demografische Faktor und der hieraus resultierende Fachkräftemangel macht es zunehmend schwieriger, Fachpersonal z.B. in den technischen Bereichen zu finden. Mit den Gehältern in der freien Wirtschaft kann die tarifgebundene Stadt nicht konkurrieren. Hinzu kommt, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre ein wesentlicher Teil des städtischen Personals altersbedingt ausscheiden wird, weshalb die künftige Personalentwicklungsplanung hohes Gewicht hat.

Die Wohnraumknappheit und das auch in Brühl hohe Mietniveau ist ein zusätzliches Hindernis, Bewerber/innen  dazu gewinnen, in Brühl eine Stelle anzunehmen und in die Region zu ziehen.

Wenn die Stadt Mitarbeiter/innen im mittleren Gehaltssegment sucht, kann das Angebot einer freien und preisgünstigen Wohnung ggf. das entscheidende Argument und der entscheidende Anreiz sein, das Beschäftigungsangebot der Stadt anzunehmen. Viele Kommunen entwickeln derzeit ihre Personalrekrutierungskonzepte in diese Richtung weiter.  Mit der Gebausie GmbH hat die Stadt hierfür schon den idealen Partner.

Soweit städtische Haushaltsmittel oder Bürgschaften der Gebausie GmbH zukommen sollen, um deren Wohnungsbau zu unterstützen, wäre mit einem entsprechenden, der Stadt einzuräumenden   Wohnungsbelegungsrecht  ein sinnvoller Nutzen für die Stadt verbunden. Gleiches gilt, wenn auf Gewinnentnahmen über die Brühler Stadtwerke GmbH verzichtet wird.

Nach bestimmten, festzulegenden Kriterien sollte das Belegungsrecht auch zugunsten der schon vorhandenen Mitarbeiter/innen gelten.

Sozialer und preisfreier Wohnungsbau mag – abhängig von der Haushaltslage – zusätzlich gefördert werden. Mit dem Belegungsrecht erhält die Stadt jedoch eine Gegenleistung, die die Verwendung der knappen Mittel rechtfertigen kann. Von ausreichendem und qualifiziertem Personal  profitieren alle, so auch die Gebausie GmbH, die für ihre Bautätigkeit auf eine gute Zuarbeit der Fachämter angewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jochem Pitz


10. September 2018

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