Resolution des Rates der Stadt Brühl zu Fahrverboten in Köln und Bonn
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen:
1.
Der Rat der Stadt Brühl hat zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht Köln durch noch nicht rechtskräftiges Urteil vom 08.11.2018 angeordnet hat, im Verlauf des Jahres 2019 Fahrverbote in Köln und Bonn für Dieselfahrzeuge der Euronorm 3 bis 5 anzuordnen, um einer fortdauernden Grenzwertüberschreitung von Stickstoffdioxiden zu begegnen.
2.
Der Rat der Stadt Brühl weist die Städte Köln und Bonn, die Landes –und Bundesregierung darauf hin, dass durch solche Fahrverbote, insbesondere durch das flächendeckende Fahrverbot in Köln, auch viele tausend Brühler Besitzer/innen von Dieselfahrzeugen sowie die Brühler Betriebe unmittelbar betroffen wären. Bislang selbstverständliche Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Familienmitgliedern und Freunden oder zum Theater und zum Kino wären mit dem Dieselauto nach Köln verboten und nach Bonn wesentlich erschwert.
3.
Der Rat der Stadt Brühl erkennt an, dass die Luftreinhaltung und die Gesundheit der Bürger hohe schützenswerte Güter sind. Dennoch wird durch die Fahrverbote seiner Ansicht nach der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eklatant verletzt.
Den Brühler Bürgerinnen und Bürger sowie deren Unternehmen wurden – wie alle anderen – jahrelang empfohlen, Dieselfahrzeuge wegen der geringeren CO² Belastung zu kaufen. Als Anreiz wurde die Dieselsteuer niedrig gehalten. Nun hätten alle, die dem Staat vertraut haben, den Schaden, der je nach finanzieller Lage existenzbedrohend sein kann. Dabei trifft der Vorwurf gravierender Versäumnisse allein die öffentliche Hand und die Autoindustrie.
In unserer Metropolregion, die sich auf die Zentren Köln und Bonn konzentriert, führen radikale Maßnahmen wie diese Fahrverbote zu einer nicht hinnehmbaren Erschütterung des Gesamtgefüges.
3.
Zeitlich und finanziell benötigen die Wirtschaft und die Bürger einen angemessenen Übergangzeitraum von mindestens 4 Jahren, um die Umstellung zu bewältigen, zumal die Möglichkeit der Umtauschprämien und die vage Aussicht auf eine Nachrüstung erst vor kurzem – nach völlig unnötiger und jahrelanger Diskussion – geschaffen wurden.
4.
Der Rat der Stadt Brühl fordert daher alle Verantwortlichen auf, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, – so durch das Ausschöpfen aller Rechtsmittel gegen das Urteil, durch das Forcieren aller anderen Möglichkeiten zur Luftreinhaltung und ggf. auch durch gesetzgeberisches Eingreifen, um die Fahrverbote in Köln und Bonn für mindestens 4 Jahre zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Jochem Pitz
10. November 2018