FDP Brühl
Aktuelle Beiträge

FDP begrüßt Engagement der „Seebrücke“ – lehnt aber deren Bürgerantrag ab

In seiner Sitzung vom 01.03.2021 berät der Brühler Stadtrat über einen Bürgerantrag Brühler Bürger, die sich zur „Seebrücke Brühl“ zusammengeschlossen haben. Die bundesweit agierende Vereinigung strebt an, dass die Kommunen freiwillig weitere Flüchtlinge, die aus Seenot gerettet wurden oder in Lagern der EU an den Außengrenzen zu teils menschenunwürdigen Bedingungen ausharren, aufnehmen und integrieren.

Der Brühler FDP Fraktion ist zunächst der Hinweis wichtig, dass nur durch den Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger der Flüchtlingsstrom in der Flüchtlingskrise bewältigt wurde und dass das gesellschaftliche Engagement, die  in Brühl wohnenden Geflüchteten zu integrieren, weiter unverzichtbar ist und durch die Stadt gefördert werden muss. Auch wenn die FDP den politisch überfrachteten Antrag der „Seebrücke“ aus rechtlichen Gründen nicht mittragen kann, würdigt sie die tatkräftige Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, um in Brühl lebenden und ankommenden Geflüchteten eine neue, wenn auch teils nur vorübergehende Heimat bieten zu können.

Allerdings steht auch Brühl, wie alle Kommunen, in einem staatlichen Gefüge.  In diesem Zusammenhang kann sich Brühl kein allgemeinpolitisches Mandat aneignen – worauf der Antrag der Seebrücke abzielt – und schon gar keinen rechtsfreien Raum als „sicherer Hafen“ schaffen,  selbst wenn der Antrag von Bürgermeister Freytag unterstützt wird.

„Sicherer Hafen“ wird zum rechtsfreien Raum

Die Zuständigkeit der Flüchtlingsaufnahme liegt beim Bund, beim Land und der EU auf der Grundlage des Ausländer- und Asylgesetzes. So betroffen uns die verstörenden Nachrichten von tragischen Schiffsunglücken oder der Zustand der Lager z.B. auf den griechischen Inseln machen und der Wunsch nach zusätzlicher humanitärer Hilfe verständlich ist, obliegt es bei unserer staatlichen Organisation der Bundesregierung, alle Belange auch im Verhältnis zum EU Staatenverbund abzuwägen und darauf zu achten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz erhalten bleibt.

Zur gesellschaftlichen Akzeptanz gehört aber auch – entgegen der Auffassung der Seebrücke – sich der daraus ergebenen Rechtslage zu stellen und zu akzeptieren, dass Flüchtlingen, denen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens kein Schutzstatus und Bleiberecht zugesprochen worden ist, unsere Stadt und unser Land wieder verlassen müssen.

Zudem hat  auch  Brühl nicht immer konfliktfreien Erfahrungen im gegenseitigen Umgang mit Geflüchteten. Neben der  Verstärkung der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, gilt eben  auch für Geflüchtete, sich in unsere Rechtsordnung einzuordnen. Dies gilt natürlich auch für die weiter neu ankommenden Geflüchteten.

Verweigern sie sich diesem Gebot, kommt dann im Rahmen der Rechtsordnung  auch deren Abschiebungen in Betracht, wenn sie  humanitär vertretbar ist. Nur auf dieser Basis bleibt das gesellschaftliche Einvernehmen erhalten.

Da sich der Bürgerantrag dieser Konsequenz verweigert und ausdrücklich verlangt, auf Abschiebungen generell zu verzichten, ist er für die FDP Fraktion in Brühl nicht zustimmungsfähig.

Zudem erscheint die Forderung der Antragsteller, eine Einreise Geflüchteter gesetzlich einfacher zu ermöglichen, so dass ihnen die gefährliche Flucht erspart bliebe, schon faktisch fraglich und kann nur im Konsens der EU, oder wenigstens im Konsens der EU Länder gelöst werden, die sich in der Verantwortung sehen. Der Antrag greift aber an dieser Stelle nach Überzeugung der FDP gleichfalls zu kurz. Prioritäres Ziel sein sollte, die Fluchtgründe im Heimatland der Geflüchteten zu beseitigen.


1. März 2021

Alle Beiträge Drucken