Fahrverbot bei 21 km/h innerorts – Warum lassen wir uns das gefallen?
Trotz sinkender Verkehrstoten und trotz technischen Fortschritts meint der Gesetzgeber, den Autofahrer immer weiter diszipliniere n zu müssen. Schon wegen der Reform des Punktesystems merken manche, dass man doch recht schnell ein paar Punkte sammeln kann, wenn man permanent zu schnell fährt. Die 8 Punkte-Grenze ist dann nicht mehr weit weg.
Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen
Bei der neuen, ab Ende April 2020 eingeführten Regelung, dass man innerorts schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h einen Monat Fahrverbot bekommt, ist der Gesetzgeber aber eindeutig über das Ziel hinausgeschossen.
Wer kennt das nicht? Auf einer breiten Hauptstraße ist plötzlich und nichtsahnend Tempo 30 angeordnet, z.B. wegen einer angestrebten Lärmreduktion. Und man sieht, weil man durch den Verkehr anderweitig abgelenkt ist, erst das zweite oder dritte Temposchild. Und schon ist es passiert. Die Ortsdurchfahrt in Köln-Meschenich ist hierfür ein wunderbares Beispiel. Fährt man dann 51 km/h, kann man künftig seinen Führerschein abgeben.
Blitzer in Brühl Vochem
Man muss gar nicht Brühl verlassen. Wer ist noch nicht in Brühl Vochem am Fußgängerüberweg zur Haltestelle der Linie 18 geblitzt worden? Oder: Die Bebauung hat schon aufgehört, aber das Ortsende Schild fehlt noch. Man fährt instinktiv schneller, vermeintlich 70 und dann blitzt es – heißt bei 71 km/h einen Monat Fahrverbot! In Meschenich reicht – in Richtung Brühl – eine Geschwindigkeit von 51 km/h.
Und die Behörden kennen natürlich genau diese Stellen und blitzen, um die Kreis- oder Stadtkasse aufzubessern. Warum sonst steht fast regelmäßig vor dem Brühler Eisenwerk ein PKW mit eingebauter Radaranlage? Sicher nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit!
Mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit hat diese Abzocke nichts zu tun. Und die Radaranlagen, nun als harmlose Fahrzeuganhänger getarnt, vermehren sich gefühlt wie die Karnickel.
Zugleich, wenn es nach den Grünen ginge, würden ganze Städte in eine einzige 30 km/h Zone umgewandelt, um den Autofahrer zu unendlicher Geduld zu zwingen und ihm das zu Auto zu verleiden. Genau das strebt zurzeit offenbar die Oberbürgermeisterin.
Es ist Zeit, dass wieder liberale Vernunft auch in der Bundespolitik zum Tragen kommt.
Aus dem vernünftigen Vorschlag des CSU Verkehrsministers Scheuer, die seit Ende April 2020 geltende Verschärfung des Bussgeldkataloges, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 21 km/h 1 Monat Fahrverbot fällig wird, zurückzunehmen, wird wohl absehbar nichts.
Reflexartig haben sich die Grünen bereits darauf festgelegt, dass sei ein falsches Signal zur falschen Zeit. Raser müssten bestraft werden. Was eine oft aus Versehen geschehene Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h, also bei 51 km/h in einer Tempo 30 Zone mit „Rasen“ zu tun hat, bleibt unerklärlich. Aber die Grünen kämpfen weiter gegen die Kaste der Autofahrer, statt sich einmal mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beschäftigen. Das Dumme ist nur, dass die Grünen zwischenzeitlich in so vielen Landesregierungen sitzen, dass sie den Gesetzesvorschlag im Bundesrat blockieren können.
8. Mai 2020