FDP Brühl
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Flüsterasphalt – Antrag CDU / Grüne Vorlage 169/2019

Zusatzantrag der FDP Fraktion für die nächste Sitzung des Hauptausschusses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Zusatzantrag  zu TOP 6, 6.1. zu berücksichtigen:

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei jeder künftigen Straßenbaumaßnahme eines überörtlichen Straßenbauträgers im Stadtgebiet die Sinnhaftigkeit des Verbaus von Flüsterasphalt zu prüfen, diesen dann anzuregen und ggf. durch den Rat beschließen zu lassen,  die Stadt Brühl möge  die Mehrkosten übernehmen. Je nach absehbarem Bedarf wäre ein eigenständiger Haushaltstitel einzurichten.

Begründung:  

Der Antrag von CDU / Grüne beruht offenkundig auf der intensiven, mit dem Planer zur Neuauflage des Lärmminderungsplans geführten Diskussion über die Vorteile von Flüsterasphalt sowie auf dem Umstand, dass die Verwaltung bei der Sanierung der Heinrich-Esser-Straße auf den Verbau des Flüstersaphalts  nicht insistiert hat – bestenfalls sich nicht durchsetzen konnte. Im Lärmminderungsplan war solcher Asphalt empfohlen worden.

Daher ist das Anliegen der Antragssteller richtig, dass der Bürgermeister mit der klaren Empfehlung des Rates immer dann den Verbau von Flüsterasphalt prüft, wenn eine solche Maßnahme im Stadtgebiet bekannt und vorbereitet wird.

Der Planer hat zudem erklärt, dass es heute fast keine Mehrkosten mehr  gäbe, allerdings der Asphalt besonders sorgfältig eingebracht werden müsse, was nicht jedes Tiefbauunternehmen beherrsche. Die Straßenbauträger führten teils  die evtl. geringere Haltbarkeit des Asphalts ein, jedoch gäbe es bislang keine Langzeiterfahrungen und eine kürzere Haltbarkeit sei nicht nachvollziehbar, jedenfalls nicht bewiesen.

Daher ist der Antrag von CDU/Grüne auf alle künftigen Maßnahmen zu erweitern, denn der Rat erfährt von den Maßnahmen überörtlicher Träger  im Regelfall erst zu einem Zeitpunkt, an dem die Baustelle eingerichtet wird und die Aufträge bereits vergeben worden sind.

Nur am Rande:  Flüsterasphalt ist ein wirksames Mittel der Lärmreduktion, man darf die Wirkung jedoch nicht mit anderen Maßnahmen konterkarieren So geschehen bei der Sanierung der BAB 565 in Höhe von Badorf. Dort wurde zwar Flüsterasphalt verbaut, zugleich aber „summende“ Randstreifen, um die Autofahrer vor unbeabsichtigten Fahrstreifenwechsel zu warnen. Das so produzierte Geräusch ist derart laut, so die Anwohner, dass die Lärmsituation sich nachhaltig verschlechtert statt verbessert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jochem Pitz

FDP Fraktionsvorsitzender


18. Mai 2019

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