F.D.P. Die Liberalen in Brühl Fraktions-Mitteilungen
  Mitteilung der FDP-Fraktion vom 15.03.2004

  Besetzung der Aufsichtsräte der Stadtwerke und ggf. der Gebausie


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die FDP-Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:
 

Der Bürgermeister wird beauftragt, im Hinblick auf die Besetzung der Aufsichträte der stadteigenen Gesellschaften einen neuen Besetzungsmodus zu entwickeln und ggf. Änderungen der jeweiligen Gesellschaftsverträge mit folgendem Ziel vorzuschlagen:
Die Fraktionen entsenden insgesamt maximal 7 Vertreter/innen je Aufsichtsrat. Hierbei entfallen jeweils 2 Aufsichtsratsmitglieder auf die zwei stärksten Fraktionen und jeweils ein Mitglied auf die anderen Fraktionen;
Im übrigen schlagen die stadteigenen Gesellschaften in Abstimmung mit dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden Personen für den Aufsichtsrat vor, die nicht den Ratsfraktionen angehören, deren Mitarbeit aber  aufgrund ihrer besonderen fachlichen Eignung nützlich erscheint.
 
 

Begründung:

Derzeit werde die Aufsichtsräte der Stadtwerke und der Gebausie GmbH ausschließlich durch Rats- bzw. Fraktionsmitglieder nach Parteienproporz besetzt. Auf die Mitarbeit von externen Fachleuten wird  gänzlich verzichtet. Dabei haben die Aufsichtsräte nicht nur Kontrollfunktionen zu erfüllen, sondern der eingebrachte Sachverstand soll die jeweilige Geschäftsführung in ihrer Arbeit auch unterstützen. Kommunalpolitische Mandate werden jedoch nicht im Hinblick auf eine fachliche Eignung für die stadteigenen Gesellschaften besetzt, sondern unter Zugrundelegung anderer Kriterien. 

Mit der kontinuierlichen Steigerung des Bilanzvolumens der Brühler Stadtwerke steigt  die Verantwortung des Aufsichtrates. Die Komplexität der Geschäftsfelder erfordert zunehmend Fachwissen. Der Aufsichtsrat kann sich dieses Fachwissen durch Aufnahme externer Mitglieder sichern, welche allein auf Grund ihrer fachlicher Eignung, nicht aber ihrer Fraktionszugehörigkeit ausgewählt werden. Hierzu ist ein geeignetes Vorschlagswesen zu entwickeln. Dieses Vorschlagswesen sollte jetzt schon vorbereitet werden, weil zwischen Wahl und der ersten Ratssitzung die Zeit hierzu fehlt.

Ggf. ist auch eine Satzungsänderung erforderlich, da die Amtszeit der externen Fachleute beispielhaft auf die Hälfte einer Ratsperiode begrenzt werden könnte. Solche Fachleute könnten eventuell durch eine 5-jährige Amtsperiode „abgeschreckt“ werden.

Die FDP-Fraktion schlägt weiter vor, dass jede Fraktion, - unabhängig von einer Listenverbindung -, im Aufsichtsrat der stadteigenen Gesellschaften vertreten sein soll. Durch die Verlagerung immer größerer Kompetenzen auf die stadteigenen Gesellschaften sollte jede Fraktion in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden sein. Dies dient der Transparenz und der Akzeptanz der in den Gremien gefassten Beschlüsse.

Die FDP-Fraktion betont, dass mit einer solchen Besetzung die Stadt dem Stimmverhalten externer Fachleute keineswegs „ausgeliefert“ ist. Beschlüsse welche seitens der Ratsmehrheit nicht getragen werden, können durch Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung und durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss immer korrigiert werden.
Im übrigen verbleibt die FDP – Fraktion bei ihrer Auffassung, dass künftig ausschließlich der Aufsichtsrat der Stadtwerke den Aufsichtsrat ihrer Tochter, der Gebausie, besetzen sollte. Die Stadtwerke GmbH ist immerhin bis auf einen kleinen Geschäftsanteil, der sich noch im Besitz der Stadt befindet, Alleineigentümerin der Wohnungsbaugesellschaft. Dann muß sie auch die Geschicke der Tochter bestimmen können.
Es drohen andernfalls erhebliche Konflikte zwischen den Stadtwerken, die auf eine hohe Rendite angewiesen sind, und den Aufsichtsratmitgliedern der Gebausie, die aus sozialpolitischer Verantwortung eher die Wertverbesserung des Bestandes bevorzugen dürften.
Der Vorschlag, ebenso wie mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke auch mit dem Aufsichtsrat der Gebausie GmbH zu verfahren, beruht allein auf der jetzigen , unserer Auffassung nach falschen Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen
 

Jochem Pitz

 

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