Mitteilung der FDP-Fraktion vom 15.03.2004
Besetzung
der Aufsichtsräte der Stadtwerke und ggf. der Gebausie
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung
der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, im Hinblick auf die Besetzung der Aufsichträte
der stadteigenen Gesellschaften einen neuen Besetzungsmodus zu entwickeln
und ggf. Änderungen der jeweiligen Gesellschaftsverträge mit
folgendem Ziel vorzuschlagen:
Die
Fraktionen entsenden insgesamt maximal 7 Vertreter/innen je Aufsichtsrat.
Hierbei entfallen jeweils 2 Aufsichtsratsmitglieder auf die zwei stärksten
Fraktionen und jeweils ein Mitglied auf die anderen Fraktionen;
Im
übrigen schlagen die stadteigenen Gesellschaften in Abstimmung mit
dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden Personen für
den Aufsichtsrat vor, die nicht den Ratsfraktionen angehören, deren
Mitarbeit aber aufgrund ihrer besonderen fachlichen Eignung nützlich
erscheint.
Begründung:
Derzeit
werde die Aufsichtsräte der Stadtwerke und der Gebausie GmbH ausschließlich
durch Rats- bzw. Fraktionsmitglieder nach Parteienproporz besetzt. Auf
die Mitarbeit von externen Fachleuten wird gänzlich verzichtet.
Dabei haben die Aufsichtsräte nicht nur Kontrollfunktionen zu erfüllen,
sondern der eingebrachte Sachverstand soll die jeweilige Geschäftsführung
in ihrer Arbeit auch unterstützen. Kommunalpolitische Mandate werden
jedoch nicht im Hinblick auf eine fachliche Eignung für die stadteigenen
Gesellschaften besetzt, sondern unter Zugrundelegung anderer Kriterien.
Mit der
kontinuierlichen Steigerung des Bilanzvolumens der Brühler Stadtwerke
steigt die Verantwortung des Aufsichtrates. Die Komplexität
der Geschäftsfelder erfordert zunehmend Fachwissen. Der Aufsichtsrat
kann sich dieses Fachwissen durch Aufnahme externer Mitglieder sichern,
welche allein auf Grund ihrer fachlicher Eignung, nicht aber ihrer Fraktionszugehörigkeit
ausgewählt werden. Hierzu ist ein geeignetes Vorschlagswesen zu entwickeln.
Dieses Vorschlagswesen sollte jetzt schon vorbereitet werden, weil zwischen
Wahl und der ersten Ratssitzung die Zeit hierzu fehlt.
Ggf.
ist auch eine Satzungsänderung erforderlich, da die Amtszeit der externen
Fachleute beispielhaft auf die Hälfte einer Ratsperiode begrenzt werden
könnte. Solche Fachleute könnten eventuell durch eine 5-jährige
Amtsperiode „abgeschreckt“ werden.
Die FDP-Fraktion
schlägt weiter vor, dass jede Fraktion, - unabhängig von einer
Listenverbindung -, im Aufsichtsrat der stadteigenen Gesellschaften vertreten
sein soll. Durch die Verlagerung immer größerer Kompetenzen
auf die stadteigenen Gesellschaften sollte jede Fraktion in die Entscheidungsprozesse
mit eingebunden sein. Dies dient der Transparenz und der Akzeptanz der
in den Gremien gefassten Beschlüsse.
Die FDP-Fraktion
betont, dass mit einer solchen Besetzung die Stadt dem Stimmverhalten externer
Fachleute keineswegs „ausgeliefert“ ist. Beschlüsse welche seitens
der Ratsmehrheit nicht getragen werden, können durch Einberufung einer
außerordentlichen Gesellschafterversammlung und durch einen entsprechenden
Gesellschafterbeschluss immer korrigiert werden.
Im übrigen
verbleibt die FDP – Fraktion bei ihrer Auffassung, dass künftig ausschließlich
der Aufsichtsrat der Stadtwerke den Aufsichtsrat ihrer Tochter, der Gebausie,
besetzen sollte. Die Stadtwerke GmbH ist immerhin bis auf einen kleinen
Geschäftsanteil, der sich noch im Besitz der Stadt befindet, Alleineigentümerin
der Wohnungsbaugesellschaft. Dann muß sie auch die Geschicke der
Tochter bestimmen können.
Es drohen andernfalls erhebliche Konflikte zwischen den Stadtwerken,
die auf eine hohe Rendite angewiesen sind, und den Aufsichtsratmitgliedern
der Gebausie, die aus sozialpolitischer Verantwortung eher die Wertverbesserung
des Bestandes bevorzugen dürften.
Der
Vorschlag, ebenso wie mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke auch mit dem
Aufsichtsrat der Gebausie GmbH zu verfahren, beruht allein auf der jetzigen
, unserer Auffassung nach falschen Beschlussfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochem Pitz
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