F.D.P. Die Liberalen in Brühl Fraktions-Mitteilungen

 Dringlichkeitsantrag zur Ratsitzung vom 26. Juni 2000

 Betrifft: Margaretenhof

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens und im Auftrag der F.D.P.-Fraktion bitten wir Sie höflich, den nachfolgenden Antrag wegen seiner Dringlichkeit noch auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 26. Juni zu setzen:

 1. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, dass für die städtischen Häuser Bergerstrasse 80 bis 102 (Margaretenhof) keine Haushaltsmittel für Instandsetzungsarbeiten bis zum endgültigen Beschluss des Rates über die Frage, wie mit den städtischen Häusern verfahren wird, aufgebracht werden. Hiervon ausgenommen sind nur Haushaltsmittel für Notreparaturen, zur Aufrechterhaltung der Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten.

 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der GEBAUSIE mbH zu verhandeln, damit GEBAUSIE - Mietwohnungen den Mietern der o.g. städtischen Häuser angeboten werden .

 Begründung:

 Bekanntlich hat die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH der Stadt mitgeteilt, dass das Verkaufsangebot über die o.g. Häuser Bergerstrasse 80 bis 102 abgelehnt werde. Ein umfassendes, seitens der GEBAUSIE in Auftrag gegebenes Sanierungsgutachten hat ergeben, dass sich die Gesamtkosten für die Sanierung aller Häuser bei Eigeneinbau der Heizkessel-Anlage auf 6.000.000 DM summieren werde.

Soweit der Rat bei seinen bisherigen Meinungsbild bliebe, das Objekt Margaretenhof zu sanieren, kämen diese Kosten nunmehr auf die Stadtkasse zu, wobei man vormals von einem Kostenaufwand von ca. 4.000.000 DM ausgegangen war.

Bei den vorgenannten Kosten wird es jedoch nicht verbleiben. Hinzugerechnet werden müssen Kosten für eine dringend notwendige Kanalerneuerung, die einen Aufwand zwischen 500.000 DM und 1.000.000 DM erfordern wird.

Schließlich dürften zu den Sanierungskosten von 6.000.000 DM noch Baunebenkosten in Höhe von mindestens 600.000 DM hinzukommen, weil die Kostenzusammenstellung der GEBAUSIE mbH keine Architekten- und Ingenieurkosten beinhaltete, man vielmehr eine Betreuung des Objekts mit eigenem Personal voraussetzte.

Nach alledem ist von einem Gesamtfinanzierungsbedarf nicht unter 7.000.000 DM auszugehen.

Dem gegenüber zu stellen sind die wirtschaftlichen Erträgnisse des Gesamtobjekts.

Der Margaretenhof hat eine Gesamtwohnfläche von 2.852 Quadratmetern. Dies entspricht bei 7.000.000 DM einem Kostenaufwand von 2454,42 DM je Quadratmeter Wohnfläche.

Andererseits ist die derzeitige Höchst-Sozialbaumiete je Quadratmeter auf 8,85 DM begrenzt. Dies entspricht einer Jahresmiete von 106,20 DM je Quadratmeter. Die Wohnungen müssten demnach 23 Jahre durchgängig zu Höchstmieten vermietet werden, um den Aufwand je Quadratmeter zu amortisieren. Auf das Gesamtobjekt berechnet:

 8,85 DM * 12 * 2.852 qm = maximal erzielbare Jahresmiete von 302.882,40 DM
 7.000.000 DM / 302.882,40 DM = 23,12 Jahresmieten

Es dürfte unstreitig sein, dass sich der Verkaufserlös für ein Mehrfamilien- Mietshausobjekt nach den erzielbaren Jahresmieten richtet. Derzeit ist als Verkaufspreis der 12 bis 14 fache Jahresmietzins verkehrsüblich.

Damit liegt bereits der Sanierungsaufwand exorbitant höher als jeder realistisch erzielbare Verkaufserlös für das Objekt.

In der obigen Rechnung ist jedoch nicht der Grundstückswert mit eingeflossen. Im Falle eines möglichen Abrisses der Häuser könnte das Grundstück z.B. als Gewerbegrundstück veräußert werden. Der Grundstückswert wird vorsichtig mit 1.000.000 DM geschätzt. Damit erhöht sich die Ertragsgrenze ohne Kapitalzinsen auf 26 Jahre Unberücksichtigt ist ferner geblieben, dass

mit dem Abriss des Objekts auch die dahinter liegende, bis zur Autobahn reichende Apfelwiese nutzbar wäre und eine große Gewerbefläche entstehen könnte. Mit der Sanierung der Häuser wäre jedoch die Erschließung des hinteren Gartengrundstücks nicht möglich.

Die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierungsmaßnahme durch die Stadt Brühl ist offenkundig und dürfte ernsthaft nicht bestritten werden.

Weitere wesentliche Gesichtspunkte sind bei der Entscheidung über die Zukunft des Objekts mit zu erwägen:

Das Objekt liegt im Gewerbe-und Industriegebiet und ist im Flächennutzungsplan auch als solches ausgewiesen. Zukünftige Bewohner könnten gegebenenfalls im Hinblick auf benachbarte und emittierende Gewerbebetriebe Unterlassungsansprüche geltend machen oder Mietminderungen wegen nachteiliger Umwelteinflüsse durchsetzen. Kein Käufer des sodann sanierten Objekts wird sich diesem Risiko aussetzen.

Darüber hinaus ist die Lage, der maßgebende wertbestimmende Faktor für ein Grundstück, schlecht. Der Margaretenhof liegt isoliert im Gewerbegebiet an der vielbefahrenen Bergerstrasse. Eine Verbesserung dieser Wohnsituation ist auch bei einer Sanierung nicht zu erwarten, zumal die Stadt, welche ohnehin über keine Ressourcen an Gewerbegrundstücken verfügt, an einem Gewerbegebiet Brühl-Ost festhalten wird. Der Verkehrswert wird daher kaum den 12 fachen Jahresmietzins in Höhe von 3.634.589 DM übersteigen. Der Aufwand von 7.000.000 DM liegt folglich fast 100 % oder 3.365.000 DM über dem Verkehrswert.

Auch die F.D.P.-Brühl will sich den sozialen Belangen der Mieter nicht verschließen. Die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren ist jedoch beim Margaretenhof bei weitem überschritten, zumal die ursprünglichen Kalkulationsansätze "Makulatur" sind. Diesseitiger Auffassung nach ist der Abriss der Häuser die einzige dem Steuerzahler gegenüber vertretbare Lösung.

Dieser Situation darf sich der Rat der Stadt Brühl nicht länger verschließen, zumal die Bewohner des Margaretenhofes ein Anrecht auf eine abschließende Entscheidung haben.

Eine sozialverträgliche Entmietung des Objekts ist jedoch zweifelsohne möglich. Die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH wäre in der Lage, günstige Wohnungen anzubieten. Dies wäre auch für den größten Teil der Mieter in Brühl-Ost möglich, so dass in den nächsten Monaten die Zeit genutzt werden sollte, entsprechende Wohnungen zu vermitteln.


Andererseits sieht die F:D.P.-Fraktion ein, dass ein Beschluss des Rates, den Margaretenhof abzureißen, nicht im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden kann. Es ist jedoch angesichts der zwingenden Wirtschaftlichkeitsberechnung unvertretbar, weitere Haushaltsmittel in den Margaretenhof zu investieren, -Notreparaturen ausgenommen.

Ziffern 1 und 2 des Antrages stellen auch keine Vorwegnahme eines entgültigen Ratsbeschlusses auf baldmöglichen Abriss dar. Jedoch halten wir es angesichts der Sachlage für unvertretbar, dass bis zu einem entgültigen Beschluss, der diesseitiger Auffassung nach zwingend ist, weitere Mittel unnütz investiert werden.

Darüber hinaus sind Verhandlungen zwischen der Verwaltung, der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie den Mietern des Margaretenhofs über Ersatzunterkünfte unschädlich, zumal den Mietern natürlich eine Überlegungsfrist eingeräumt werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Jochem Pitz

 
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